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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
DLV Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter 11/24

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Wichtige Information für DLV-Kaderathlet:innen:      
    Kaderbildung 2024/2025 – Kaderstatus/Testpoolstatus – Meldepflichten – Beendung der aktiven Laufbahn im Bundeskader
  • GEMEINSAM GEGEN DOPING – Digitaler Elternworkshop zu Anti-Doping-Themen am 21.11.24
  • NADA-Webseminar „WADA-Verbotsliste 2025“
  • Verunreinigung oder Sünder? – Fortschritt in Doping-Erkennung: Fluch und Segen zugleich
  • NADA reanalysiert langzeitgelagerte Dopingproben
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine gute Zeit wünscht Ihnen
Ihr
DLV-Team Anti-Doping
 


Wichtige Information für DLV-Kaderathlet:innen:
Kaderbildung 2024/2025 – Kaderstatus/Testpoolstatus – Meldepflichten – Beendung der aktiven Laufbahn im Bundeskader

Aufgrund der Bundeskadernominierung für das Jahr 2024/2025 möchten wir alle Testpoolathlet:innen auf mögliche Veränderungen in Bezug auf ihre Testpoolzugehörigkeit und die damit verbundenen Meldepflichten hinweisen. Im Speziellen geht es um das Erfordernis der Meldung der „Beendung der aktiven Laufbahn im Bundeskader“, das Athletinnen und Athleten betreffen kann, die aufgrund der jetzigen Bundeskadernominierung keinem Bundeskader mehr unterliegen.

Basis hierfür ist der Standard für Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA), der in Anhang B 2.3 die Meldepflichten und eine damit verbundene vorzeitige Entlassung aus dem Testpool regelt. Für Testpoolathlet:innen aus dem Bereich der Leichtathletik bedeutet das:

Wurde eine Athletin bzw. ein Athlet in einen NADA-Testpool berufen, unterliegt sie/er so lange den für ihren/seinen Testpool vorgesehenen Meldepflichten, bis          

a) der 12-Monatszeitraum (1. Januar bis 31. Dezember des laufenden Jahres) abgelaufen ist oder

b) der/die Athlet:in ein vollständig ausgefülltes Rücktrittsformular eingereicht hat und der Eingang durch die NADA bestätigt wurde.

Bitte beachten Sie deshalb:

Sollten Sie also Ihre aktive Laufbahn als Bundeskaderathlet:in und somit Ihre Testpoolzugehörigkeit vor dem 31. Dezember 2024 beenden wollen, ist die Abgabe des NADA-Formulars Rücktrittserklärung zwingend erforderlich.

Solange die Mitteilung Ihres Rücktritts nicht auf dem vorgegebenen Formblatt vorliegt, unterliegen Sie nach wie vor den Meldepflichten, können zu Dopingkontrollen aufgesucht werden und laufen bei beispielsweise einem Nichtantreffen zu einer Kontrolle Gefahr, einen Meldepflichtverstoß zu begehen.

Erst wenn der NADA bzw. dem DLV die schriftliche Erklärung auf dem NADA-Rücktrittsformular vorliegt, ist eine vorzeitige Entlassung aus dem Testpool möglich! NADA und DLV bestätigen Ihnen die Beendung Ihrer sportlichen Laufbahn und die Entlassung aus dem Testpool schriftlich.

Athlet:innen, die neben dem NADA-Testpool auch dem World Athletics International Registered Testing Pool angehören, sollten zusätzlich die Athletics Integrity Unit (AIU) über ihren Rücktritt mit dem AIU-Formular Removal Form from the World Athletics International Registered Testing Pool informieren.


GEMEINSAM GEGEN DOPING – Digitaler Elternworkshop zu Anti-Doping-Themen am 21.11.24

Im Rahmen von GEMEINSAM GEGEN DOPING lädt die NADA zu einem offenen digitalen Elternworkshop zu Anti-Doping-Themen sowie der Rolle der Eltern im Kontext der Doping-Prävention ein. Eingeladen sind sportartenübergreifend alle Eltern, deren Kinder/Jugendliche aktiv und begeistert Sport treiben. Es ist kein Aufbauworkshop, sondern richtet sich wieder an Eltern, die bisher nicht allzu viele Vorkenntnisse im Bereich Dopingprävention haben. Den direkten Link zur Veranstaltung am Donnerstag, 21.11.24, um 19 Uhr finden Sie hier. Ihre Anmeldung und Fragen, die während des Workshops behandelt werden könnten, können Sie formlos an die Referentin des NADA-Ressorts Prävention Dr. Lara Belke, E-Mail lara.belke@nada.de senden.


NADA-Webseminar „WADA-Verbotsliste 2025“

Wie wir im letzten DLV-Anti-Doping-Newsletter informiert hatten, tritt am 1. Januar 2025 die WADA-Verbotsliste 2025 in Kraft. In diesem Zusammenhang veranstaltete die NADA Ende Oktober ein Webseminar. Weitere Einzelheiten erfahren Sie auf der NADA-Webseite.


Verunreinigung oder Sünder? – Fortschritt in Doping-Erkennung: Fluch und Segen zugleich

Unter dieser Headline veröffentlichte SRF ein Statement des Direktors der Schweizer Anti-Doping-Behörde Swiss Sport Integrity, Ernst König. Er äußerte sich hierin zu den Themen Dopinganalytik und Kontaminierung. Lesen Sie den Bericht gerne hier.


NADA reanalysiert langzeitgelagerte Dopingproben

In Zusammenarbeit mit den von der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) akkreditierten Anti-Doping-Laboren in Köln und Kreischa hat die NADA alle langzeitgelagerten Proben aus den Jahren 2014 und 2015 reanalysiert. Alle 339 Proben waren negativ. Die Langzeitlagerung von Proben ist für die NADA ein wichtiger Teil des Dopingkontrollsystems. Sie ermöglicht es, Proben zunächst einzulagern und zu einem späteren Zeitpunkt mit neuen Nachweismethoden auf dopingrelevante Substanzen oder Methoden zu analysieren. Mehr dazu erfahren Sie in der NADA-Mitteilung.


Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen, und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions 2024 der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind.
 

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