WADA-Verbotsliste & Dokumente
WADA-Verbotsliste
Die WADA veröffentlicht jedes Jahr eine Liste, auf der die verbotenen Substanzen und Methoden gelistet sind. Eine Substanz oder Methode wird immer nur dann auf die Verbotsliste genommen, wenn sie leistungssteigernd ist, die Gesundheit gefährdet und dem Fair Play-Geist des Sports widerspricht.
Die jeweils aktuelle WADA-Verbotsliste gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember. Es ist immer lohnenswert, eine neue Liste mit der alten zu vergleichen, da sich jährlich Änderungen ergeben. Die WADA informiert über Änderungen mithilfe den WADA-Summary Modifications.
Der offizielle Wortlaut der Verbotsliste wird von der WADA in englischer und französischer Sprache veröffentlicht. Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischen und französischen Fassung ist die englische Fassung maßgebend. Der DLV empfiehlt zur Vermeidung von Fehlern oder Unklarheiten immer auch die englische Originalversion WADA – The Prohibited List zu Rate zu ziehen, da diese allein verbindlich ist.
Wichtige Änderung der Verbotsliste ab dem 1. Januar 2024: Die Substanz Tramadol ist gemäß dem Dopingreglement der WADA ab dem 1. Januar 2024 innerhalb von Wettkämpfen verboten. Tramadol darf bei einer Dopingkontrolle im Wettkampf nicht nachgewiesen werden. Die NADA hat hierfür ein Infoblatt veröffentlicht.
NADA-Verbotsliste 2024 (gültig ab 01/24), Informatorische Übersetzung
NADA-Wichtigste Änderungen WADA-Verbotsliste 2024 (gültig ab 01/24)
WADA-The Prohibited List 2024 (gültig ab 01/24), englisch
WADA-Summary Modification 2024 (gültig ab 01/24), englisch
WADA-Monitoring Program 2024 (gültig ab 01/24), englisch
WADA-The Prohibited List 2025 (gültig ab 01/25), englisch
WADA-Summary Modification 2025 (gültig ab 01/25), englisch
WADA-Monitoring Program 2025 (gültig ab 01/25), englisch
NADA-Infoblatt Tramadol, (gültig ab 01/24)
NADA-Infoblatt Cannabis und Hanfprodukte im Sport (06/24)
NADA FAQ Änderungen bezüglich Kortison (gültig ab 01/22)