WADA-Verbotsliste & Dokumente

WADA-Verbotsliste

Die WADA veröffentlicht jedes Jahr eine Liste, auf der die verbotenen Substanzen und Methoden gelistet sind. Eine Substanz oder Methode wird immer nur dann auf die Verbotsliste genommen, wenn sie leistungssteigernd ist, die Gesundheit gefährdet und dem Fair Play-Geist des Sports widerspricht.

Die jeweils aktuelle WADA-Verbotsliste gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember. Es ist immer lohnenswert, eine neue Liste mit der alten zu vergleichen, da sich jährlich Änderungen ergeben. Die WADA informiert über Änderungen mithilfe den WADA-Summary Modifications.

Der offizielle Wortlaut der Verbotsliste wird von der WADA in englischer und französischer Sprache veröffentlicht. Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischen und französischen Fassung ist die englische Fassung maßgebend. Der DLV empfiehlt zur Vermeidung von Fehlern oder Unklarheiten immer auch die englische Originalversion WADA – The Prohibited List zu Rate zu ziehen, da diese allein verbindlich ist.

Wichtige Änderung der Verbotsliste ab dem 1. Januar 2024: Die Substanz Tramadol ist gemäß dem Dopingreglement der WADA ab dem 1. Januar 2024 innerhalb von Wettkämpfen verboten. Tramadol darf bei einer Dopingkontrolle im Wettkampf nicht nachgewiesen werden. Die NADA hat hierfür ein Infoblatt veröffentlicht.