Nahrungsergänzungsmittel

Wann ist eine Supplementierung sinnvoll?

Nahrungsergänzungsmittel – ein Thema, das sowohl im Alltag, für Athletinnen und Athleten jedoch von noch größerer Bedeutung ist.

Viele Athletinnen und Athleten sind der Ansicht, aufgrund ihrer sportlichen Aktivitäten eventuell entstandene Nährstoffmängel mit der zusätzlichen Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln ausgleichen zu müssen. Ungeachtet vieler Studien, die das Erfordernis der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) unterstreichen oder eben als nicht erforderlich erachten, hält der DLV an einem kritischen Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln fest!

Ein großer Teil von NEM ist im Internet, Drogerien, Supermärkten und Discountern erhältlich. Diese Präparate gelten in Deutschland als Lebensmittel, brauchen keine behördliche Zulassung (wie beispielsweise Arzneimittel) und unterliegen demnach auch nicht den strengen Kriterien einer Arzneimittelzulassung. Somit ist für Athletinnen und Athleten immer das Risiko gegeben, dass diese als Lebensmittel geltende NEM verbotene Substanzen beinhalten können. Verbotene Substanzen müssen dem Präparat nicht unbedingt gezielt beigefügt worden sein, sondern können auch aufgrund von Rückständen aus Abfüllprozessen in das NEM gelangen.


Entscheidend für Athletinnen und Athleten ist die im internationalen und nationalen Anti-Doping-Reglement verankerte persönliche Pflicht dafür zu sorgen, dass keine verbotenen Substanzen in ihren/seinen Körper gelangen und sie für jede verbotene Substanz oder ihre Metaboliten oder Marker selbst verantwortlich sind, die in ihrer Dopingprobe gefunden werden. Wird eine solche Substanz bzw. Metaboliten oder Marker durch die Analyse des Probenmaterials nachgewiesen, erfüllt dies den Tatbestand des Dopings – das Risiko trägt die Athletin bzw. der Athlet!

Wir raten deshalb nur zur Einnahme von NEM, wenn aufgrund einer ärztlichen Untersuchung und/oder einer Ernährungsberatung ein Mangel diagnostiziert wurde und ein dem deutschen Arzneimittelrecht unterliegendes Produkt zum Einsatz kommt.

Entscheidet man sich für die Einnahme von NEM aus dem Bereich der Lebensmittel, sollte deshalb unbedingt geprüft werden, ob das gewünschte Produkt von einer unabhängigen Institution auf das Vorhandensein von verbotenen Substanzen getestet wurde. So werden beispielsweise auf der Kölner Liste® Nahrungsergänzungsmittel gelistet, die auf dopingrelevante Substanzen untersucht wurden.

Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen haben Athletin und Athlet die Möglichkeit, ein Dopingrisiko zu reduzieren; auszuschließen ist es jedoch nicht.


Ein Film der NADA aus dem Präventionsprogramm "GEMEINSAM GEGEN DOPING" informiert, welche Risiken die Einnahme von NEM mit sich bringen kann.

NADA-Film "Nahrungsergänzungsmittel im Sport"