Good Governance
Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) verpflichtet sich im Sinne der Good Governance ("gute Verbandsführung"), sein Handeln und das aller seiner Gremien und Institutionen transparent und nachvollziehbar zu gestalten und darzustellen.
Dafür wurde durch den Verbandstag 2017 in Darmstadt der Ethik-Code des DLV eingeführt, der die Grundlage der Good Governance bildet. Unter der Leitung des Ethik-Beauftragten Prof. Dr. Michael Böhnke wurden seither weitere Dokumente und Maßnahmen zur Umsetzung der im Ethik-Code formulierten Grundsätze erarbeitet:
Durchführungsbestimmungen zum Ethik-Code
DLV-Richtlinien: Interessenkonflikte und Zuwendungen
Interessenregister des DLV-Präsidiums und des Vorstands
Alle im DLV tätigen Personen – sowohl haupt- als auch ehrenamtlich – bekennen sich durch ihre tägliche Arbeit zu den im Ethik-Code und seinen Ergänzugen beschriebenen Grundsätzen.
Der Ethik-Beauftragte ist wie folgt zu erreichen:
Prof. Dr. Michael Böhnke
michael.boehnke@leichtathletik.de
Seit dem 01. Januar 2025 hat sich der DLV der Zentralen Hinweisstelle des DOSB angeschlossen. Die Aufgabe der Zentralen Hinweisstelle besteht in der Entgegennahme von Hinweisen, in der Beratung der hinweisgebenden Person über das Verfahren und den Fortgang des Verfahrens, in der Weitergabe des Hinweises an die zuständige Institution (dies hängt davon ab, welchen Integritätsbereich die Meldung betrifft) und deren Unterstützung bei der Aufklärung des Sachverhaltes. Die Rechtsanwältin und der Rechtsanwalt der Zentralen Hinweisstelle sind unabhängig und unterliegen keinen Anweisungen des Verbandes.
Zentrale Hinweisgeberstellt des DOSB
Alle Informationen und die Möglichkeit der Kontaktaufnahme gibt es hier