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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
DLV Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter 9/24

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • WHEREABOUTS IV. Quartal 2024 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • Aus der NADA
    NADA-Webseminar „Cannabinoide im Leistungssport“
    Digitale Anti-Doping-Schulung der NADA für Ärztinnen und Ärzte sowie für Physiotherapeutinnen und -therapeuten
  • Doping-Prävention – Der Jugendstand bei Deutschen Jugend-Meisterschaften
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine gute Zeit wünscht Ihnen
Ihr
DLV-Team Anti-Doping
 

WHEREABOUTS IV. Quartal 2024 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP

Mit Ablauf des dritten Quartals 2024 im September steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathlet:innen bevor. Zur Abgabe der Whereabout-Informationen für das IV. Quartal 2024 ist aufgrund der abweichenden Abgabefrist der World Athletics/AIU folgendes dringend zu beachten:

World Athletics International-Registered Testing Pool (WA-IRTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das IV. Quartal 2024 müssen
bis spätestens Sonntag, 15. September 2024
in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das II. Quartal 2024 müssen
bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier.

Für Athlet:innen des WA-IRTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU.

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.
 

Aus der NADA

NADA-Webseminar „Cannabinoide im Leistungssport“

Im Zusammenhang mit dem am 01.04.24 in Kraft getretenen Cannabisgesetz (CanG) hatten Nationale Anti Doping Agentur (NADA) und DLV schon mehrfach über die zu beachtenden Vorgaben für Athletinnen und Athleten informiert. Zwischenzeitlich hat die NADA das Thema auch in ihre Serie der NADA-Webseminare aufgenommen. Unter dem Titel „Cannabinoide im Leistungssport“ klärte die NADA Interessierte am 21.08.24 über dieses Thema auf. Ein sehenswertes Webseminar, wie wir finden, in dem Sie über Cannabis & Co, sowohl im biologisch-medizinischen wie auch für den Sport wichtigen juristischen Sinn informiert werden. Die Aufzeichnung des Webseminars können Sie sich hier ansehen.

Digitale Anti-Doping-Schulung der NADA für Ärztinnen und Ärzte sowie für Physiotherapeutinnen und -therapeuten

Hinweisen möchten wir auf zwei weitere Schulungsangebote der NADA:

Das NADA-Ressort Medizin wird am Mittwoch, 9. Oktober 2024, 17:00 Uhr eine digitale Anti-Doping-Schulung für Ärztinnen und Ärzte anbieten (Dauer ca. 1,5 Stunden). Lt. NADA-Information werden folgende Schulungsthemen beinhaltet sein:

  • Aktuelle WADA-Verbotsliste mit den Änderungen für das Jahr 2025,
  • Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUEs),
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • sowie Operationen und Cannabinoide.

Die Teilnahme an der Schulung wird als Nachweis zur Fortbildung von Verbandsärztinnen und -ärzten im Anti-Doping-Bericht der nationalen Sportfachverbände anerkannt!

Zudem wird erstmals am Mittwoch, 23. Oktober 2024, 17:00 Uhr eine digitale Anti-Doping-Schulung für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten angeboten (Dauer ca. 2 Stunden).

In dieser Schulung wird neben den o. g. Themen zudem besonders auf die Rolle von Physiotherapeutinnen und -therapeuten im Bereich Medizin der Anti-Doping-Arbeit eingegangen.

Die NADA bittet um Anmeldung bis jeweils eine Woche vor dem Schulungstermin unter folgenden Links:

Doping-Prävention – Der Jugendstand bei Deutschen Jugend-Meisterschaften

Im Rahmen der Deutschen Jugendmeisterschaften U18/U23 waren die DLV-Jugendbotschafter:innen Doping-Prävention im Einsatz. Neben Informationstools vermittelten sie mit Angeboten wie MediSwipe oder Medikam-ENTEN auf spielerische Weise Wissen des Bereichs Doping-Prävention. Lesen Sie hier gerne mehr.

Haben Sie Interesse an einem Workshop mit den Jugendbotschafter:innen Doping-Prävention? Dann melden Sie sich gerne! Die Jugendbotschafter:innen können jederzeit für Workshops angefragt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der DLV-Jugend.
 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen, und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions 2024 der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind.

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