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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter 7/24

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Chinesischer Dopingverdachtsfall – Zur Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestags
  • Aus der NADA     
    NADA-Webseminar „Mythen über Meldepflichten und Kontrollversäumnisse“      
    NADA-Jahres-Pressekonferenz 2024 – NADA-Jahresbericht 2023  
    NADA und Athleten Deutschland e. V. intensivieren die Zusammenarbeit              
  • Nahrungsergänzungsmittel und die Kölner Liste®
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine gute Zeit wünscht Ihnen
Ihr
DLV-Team Anti-Doping
 

Chinesischer Dopingverdachtsfall – Zur Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestags

Auf große Kritik stieß in der nahen Vergangenheit der Umgang der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) mit den positiven Dopingtests von 23 chinesischen Schwimmern Anfang 2021. Der Sportausschuss des Deutschen Bundestags nahm sich des Themas in seiner Sitzung am 12.06.24 an.

Lesen Sie Einzelheiten und Stimmen während der Sitzung, dokumentiert durch den Herausgeber „heute im bundestag“ sowie eine Pressemitteilung von Athleten Deutschland e. V., der auch ein Positionspapier zur Sitzung des Sportausschusses zu entnehmen ist.

Aus der NADA

NADA-Webseminar „Mythen über Meldepflichten und Kontrollversäumnisse“

Auf das oben genannte Webseminar der NADA möchten wir besonders aufmerksam machen, da Athletinnen und Athleten der meldepflichtigen Testpools IRTP, RTP, NTP und ATP immer mit dem Thema „Meldepflichten und Kontrollversäumnisse“ konfrontiert werden können und sich auch in diesem Themenbereich im Laufe der Jahre Fehlinformationen verbreiten. Um Athletinnen und Athleten bei der Vermeidung von Fehlern aufgrund von Fehlinformationen zu unterstützen, initiierte die NADA dieses Webseminar, das Sie sich hier als Aufzeichnung vom 12.06.24 nachträglich ansehen können. Angesprochen werden Mythen, Erklärungen, warum es sich um Mythen handelt, und welche Handlungsweise die Richtige ist.

NADA-Pressekonferenz 2024 – NADA-Jahresbericht 2023

Auch in diesem Jahr informierte die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) über aktuelle Anti-Doping-Themen sowie deren Anti-Doping-Aktivitäten des letzten Jahres während der NADA-Jahres-Pressekonferenz in Berlin. Lesen Sie hier die Zusammenfassung der NADA, in der Sie auch die Verlinkung zum Jahresbericht 2023 finden. Interessierte haben hier die Möglichkeit, sich den Mitschnitt der Veranstaltung anzuschauen.

NADA und Athleten Deutschland e. V. intensivieren die Zusammenarbeit

Wie die NADA mit Pressemitteilung vom 06.06.24 informierte, intensivieren die NADA und Athleten Deutschland e. V. ihre Zusammenarbeit. Beide Organisationen stehen für den Schutz sauberer Athletinnen und Athleten. Lesen Sie gerne in der NADA-Pressemitteilung die Einzelheiten und zentralen Punkte und Ziele dieser Zusammenarbeit. In der Pressemitteilung von Athleten Deutschland e. V. erfahren Sie neben o. g. Inhalten auch wichtige Punkte über Athleten Deutschland.

Nahrungsergänzungsmittel und die Kölner Liste®

Gerne nehmen wir uns wieder des Themas Nahrungsergänzungsmittel (NEM) an. Wie schon oft thematisiert, rät der DLV nur zur Einnahme von NEM, wenn aufgrund einer ärztlichen Untersuchung und/oder einer Ernährungsberatung ein Mangel diagnostiziert wurde und ein dem deutschen Arzneimittelrecht unterliegendes Produkt zum Einsatz kommt. Entscheidet sich Athletin bzw. Athlet dennoch für die Einnahme von NEM aus dem Bereich der Lebensmittel, sollte deshalb unbedingt geprüft werden, ob das gewünschte Produkt von einer unabhängigen Institution auf das Vorhandensein von verbotenen Substanzen getestet wurde. Die Kölner Liste® gibt die Möglichkeit, dies zu überprüfen.

Primär sind auf der Kölner Liste® Nahrungsergänzungsmittel, aber auch andere sportaffine Ernährungsprodukte wie Sportgetränke, Müsliriegel, Brotback-Mischungen etc. von Herstellern gelistet, die auf bestimmte dopingrelevante Substanzen untersucht wurden. Das bedeutet, dass bestimmte Chargen des entsprechenden Produkts unabhängig kontrolliert wurden und damit das Dopingrisiko deutlich minimiert ist. Sollten Sie also NEM aus dem Bereich der Lebensmittel zu sich nehmen wollen, haben Sie mithilfe der Kölner Liste® die Möglichkeit, das von Ihnen gewünschte Produkt zu überprüfen. Bitte beachten Sie hierbei die angesprochene Chargenprüfung. Für Smartphone-Besitzer:innen gibt es die Kölner Liste® auch als App.

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen, und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions 2024 der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind.

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