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Bundeseinheitliche Kaderrichtwerte für Landeskader und NK 2 festgelegt

© Gladys Chai von der Laage
Basierend auf dem Anforderungsprofil des DOSB hat der DLV in Abstimmung mit seinen Landesverbänden bundeseinheitliche Kaderrichtwerte für die Landeskader und den Nachwuchskader NK2 entwickelt. Die Kriterien werden ab der Kadernominierung 2024/25 zur Anwendung kommen.
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Die Anforderung für die Aufnahme in die Landeskader wird erweitert. Zur Anwendung kommen zukünftig nicht mehr ausschließlich Kaderrichtwerte, sondern es werden zusätzliche Parameter zur Potenzialbewertung herangezogen, so die Anforderung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) an die Spitzenverbände.

Dementsprechend hat der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) gemeinsam mit den Landesverbänden Kriterien für die jeweiligen Kaderstufen entwickelt. Im Ergebnis festgelegt wurde, dass neben den fortgeschriebenen bundeseinheitlichen Kaderrichtwerten für die Landeskader und den NK 2 (siehe Link) der 2021 entwickelte Landeskadertest in die Bewertung einbezogen wird. 

Zu den Kaderrichtwerten
 

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