Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
ANTI-DOPING-NEWSLETTER 7/2021
Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
- DLV-Doping-Prävention – 4. Digitaler Themenabend „Medizinisches (TUE)“ und „Gemeinsam aktiv für sauberen Sport“
- NADA-Pressekonferenz 2021 – NADA-Jahresbericht 2020
- Aus der WADA - Olympische Spiele 2021 Tokio – Zum Dopingkontrollsystem während Corona sowie zur Dried Blood Spot-Analyse
- Anti-Doping-Gesetz – Bundesrat billigt Kronzeugenregelung
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Wir wünschen Ihnen eine gesunde Zeit
Ihr
DLV-Referat Anti-Doping
DLV-Doping-Prävention – 4. Digitaler Themenabend „Medizinisches (TUE)“ und „Gemeinsam aktiv für sauberen Sport“ am 01.07.21 |
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Wir möchten die Gelegenheit, nutzen Sie nochmals über den am Donnerstag (1. Juli) stattfindenden 4. Digitaler Themenabend „Medizinisches (TUE)“ und „Gemeinsam aktiv für sauberen Sport“ zu informieren. Die Teilnahme ist kostenlos. Teilnehmen kann, wer sich rechtzeitig kurz und formlos via E-Mail unter masters@leichtathletik.de anmeldet und eine zeitnahe Teilnahmebestätigung erhält. Bitte lesen Sie Einzelheiten auf der DLV-Webseite und nutzen Sie bei Interesse die Möglichkeit, an diesem digitalen Themenabend teilzunehmen.
NADA-Pressekonferenz 2021 – NADA-Jahresbericht 2020 |
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Während der Jahres-Pressekonferenz, die auch dieses Jahr pandemiebedingt wieder als Webseminar angeboten wurde, informierte die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) über ihre Aktivitäten des vergangenen Jahres. Auch das Jahr 2020 stellte, gerade im Zusammenhang mit der Pandemie in Verbindung mit den Olympischen Spielen 2021 in Tokio, an die Aufgaben in der nationalen Anti-Doping-Arbeit der NADA große Herausforderungen. Lesen Sie hier das NADA-Statement zur Jahrespressekonferenz, wo Sie ebenfalls den Jahresbericht 2020 finden. Interessant sind hierzu auch Berichte des Deutschlandfunks und sport1.de.
Aus der WADA - Olympische Spiele 2021 Tokio – Zum Dopingkontrollsystem während Corona sowie zur Dried Blood Spot-Analyse |
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Auch die Welt Anti Doping Agentur (WADA) hat sich zu dem o. g. Thema geäußert. Hintergrund dieser Prüfung dürfte wohl die immer wieder aufkommende Frage sein, ob aufgrund der Corona-Pandemie die Chancengleichheit der Athleten gewährleistet werden könne; eine Frage, die in der Durchführung der Dopingkontrollen unter Pandemiebedingungen ein große Rolle spielt. Lesen Sie den Bericht von sport1.de.
Weiterhin informierte die WADA, dass das Testen mittels der zwischenzeitlich von der NADA wie auch von der WADA erprobten Dried Blot spot-Analyse (DBS) erstmals bei den diesjährigen Olympischen Spielen zum Einsatz kommen wird. Lesen Sie hier die Einzelheiten von Spiegel.de.
Anti-Doping-Gesetz – Bundesrat billigt Kronzeugenregelung |
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Am 25.06.21 hat der Bundesrat die vom Bundestag beschlossene Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport (AntiDopG) durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt und somit das AntiDopG um eine Kronzeugenregelung erweitert. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und soll zu Beginn des ersten Quartals nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Lesen Sie die Einzelheiten auf der Webseite des Bundesrats. Bereits im März hatte das Bundeskabinett den Entwurf zur Erweiterung des in 2015 eingeführten Anti-Doping-Gesetzes beschlossen. Basierend auf dem AntiDopG droht Dopingsündern eine Haft mit bis zu drei Jahren und Hintermänner mit bis zu zehn Jahren Gefängnis. Jedoch zeigte sich in der Praxis, dass die Ermittlungsbehörden im Spitzensport in besonderer Weise auf Informationen von Sportlerinnen und Sportlern aus dem direkten Umfeld angewiesen sind.
Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag) |
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Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur Innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden.
Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.
Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass
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bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen World Athletics List of International Competitions 2021 der TUE-Antrag bei World Athletics zu stellen ist! Aufgrund der aktuellen Situation weisen wir darauf hin, dass die World Athletics List of International Competitions 2021 zurzeit nicht regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Bitte kontrollieren Sie deshalb auf der Homepage der World Athletics im Kalender, ob die von Ihnen gesuchte Veranstaltung stattfindet.
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Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.
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