| Deutsche Meisterschaften

Geschäftsführendes DLV-Präsidium beschließt DM-Restplanung für 2020

Die Corona-Pandemie hat weltweit den Sportkalender auf den Kopf gestellt. Auch viele Deutsche Meisterschaften der Leichtathleten können im Jahr 2020 nicht wie geplant stattfinden. Die Bestrebungen um die Ausrichtung einiger weniger Titelkämpfe mit einer Sondergenehmigung der Behörden rückt in den Fokus.
Peter Schmitt

Das Geschäftsführende Präsidium des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) hat auf einer Videokonferenz in dieser Woche beschlossen, für folgende Veranstaltungen, die aufgrund der Corona-Pandemie verschoben wurden, einen Sonderantrag auf Durchführung bei den Behörden zu stellen:

Late Season:

  • Deutsche Meisterschaften Braunschweig (8./9. August) – Sondergenehmigung wurde beantragt, aber noch nicht genehmigt.
  • Deutsche Mehrkampf-Meisterschaften Vaterstetten (21. bis 23. August)
  • Deutsche Jugendmeisterschaften (U18/U20) Ulm (Mitte September) – Ein genaues Datum steht noch nicht fest.
  • Bezüglich der Senioren-Mehrkampf-DM in Zella-Mehlis fällt eine Entscheidung bis 16. Juni.
  • Von der DLM wurde eine Sondergenehmigung für den Länderkampf „Berlin fliegt!“ für den 16. August 2020 beantragt, aber noch nicht genehmigt.

Abgesagt für 2020 und neu terminiert für 2021 werden aufgrund der Beschränkungen der Corona-Pandemie folgende Veranstaltungen: die U23-DM, die U16-DM, die Senioren-DM, die DM Senioren Wurf Mehrkampf, die DM 10 Kilometer, die DM 50 Kilometer Gehen, die DM Ultratrail, die DM 50 Kilometer Straßenlauf, die DM 10.000 Meter, die DM Berglauf, die DM Halbmarathon, die DM Marathon und die DM 100 Kilometer.

Beschluss soll für Planungssicherheit 2020 sorgen

Grund für die Absagen sind die aktuellen Verordnungen, vor allem hinsichtlich der Untersagung beziehungsweise Einschränkung von Wettkampfveranstaltungen, die Vorgaben für die Einhaltung eines Mindestabstandes vorsehen. Ferner geht es um gültige Auflagen für eine ausschließlich kontaktlose Durchführung von Sport. Da nicht vorhersehbar ist, wann diese Auflagen gelockert oder aufgehoben werden, ist diese Entscheidung jetzt getroffen worden, um allen Beteiligten Planungssicherheit zu geben.

Für alle Titelkämpfe, die durchgeführt werden sollen, muss neben einem Sonderantrag an die Behörden ein Durchführungs- und Hygienekonzept erstellt werden auf der Basis der behördlichen Anordnungen. Der DLV hat darüber hinaus ein allgemeines Hygiene- und Durchführungskonzept erarbeitet, welches als Empfehlung dient und auch von Landesverbänden, Kreisen/Bezirken und Vereinen als Grundlage für die Ableitung eigener Konzepte verwendet werden kann.

Die aktualisierten Ausschreibungen der noch durchgeführten Meisterschaften werden Mitte Juni auf leichtathletik.de veröffentlicht.

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