| Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
adks/sb

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 08/2017

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen: 

  • Aktualisierung des NADA-Standards für Meldepflichten
  • Leichtathletik-WM London 2017 – IAAF erteilt 19 russische Athleten die Startberechtigung
  • Hyperandrogenismus – Forschungsergebnisse zur ausgesetzten IAAF-Geschlechterregelung
  • Athleten fordern finanzielle Abgaben im Kampf gegen Doping
  • DKOU 2017 in Berlin – DOSB-akkreditiertes Seminar für Ärzte
  • „Neue Ideen für den Kampf gegen Doping“
  • WADA entzieht die Akkreditierung der Labors Almaty und Bloemfontein
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
     
Aktualisierung des NADA-Standards für Meldepflichten

Wie die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) Anfang Juli 2017 mitteilte, wurde der NADA-Standard für Meldepflichten geändert. Als Ausführungsbestimmung zum Nationalen Anti Doping Code (NADC) ist der Standard für Meldepflichten ein zwingend umzusetzendes Regelwerk. Aufgrund der Aktualisierung der Verfahrensordnung der Administrativen Überprüfung bei Meldepflicht- und Kontrollversäumnissen (<link news:57200>wir informierten im Anti-Doping-Newsletter 6.2017) war eine Anpassung des NADA-Standards für Meldepflichten erforderlich. Den jetzt gültigen NADA-Standard für Meldepflichten, Version 4.0, Stand 1. Juli 2017 finden Sie <link https: www.nada.de fileadmin user_upload nada downloads regelwerke _blank link zum dokument auf der>auf der NADA-Webseite unter folgendem Link.

Leichtathletik-WM London 2017 – IAAF erteilt 19 russische Athleten die Startberechtigung

Wegen systematischem Dopings bleibt der russische Leichtathletik-Verband weiter gesperrt, allerdings erteilte der Leichtathletik-Weltverband (IAAF) 19 russischen Athleten die Starterlaubnis zu den Leichtathletik-Weltmeisterschaften, die vom 4. bis 13. August 2017 in London stattfinden werden, als neutrale Athleten. Lesen Sie hier mehr in dieser <link http: www.deutschlandfunk.de _blank link zur meldung des>Meldung des Deutschlandfunks.

Hyperandrogenismus - Forschungsergebnisse zur ausgesetzten IAAF-Geschlechterregelung

Laut einer jetzt veröffentlichten Studie der IAAF haben Athletinnen mit einem hohen Testosteron-Level Vorteile gegenüber Athletinnen mit einem niedrigeren Level. Dies gab die <link https: www.iaaf.org news press-release hyperandrogenism-research _blank link zur meldung der>IAAF auf ihrer Webseite, auf der Sie auch die Studie einsehen können, bekannt.

Vorangegangen war eine Verhandlung im Juli 2015 vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS), der damals die seinerzeit gültige IAAF-Regulations governing eligibility of females with hyperandrogenism to compete in women’s competition aufgrund einer Klage der indischen Sprinterin Dutee Chand für vorläufig ungültig erklärte. Der CAS gab der IAAF zwei Jahre Zeit, um neue wissenschaftliche Beweise für einen Zusammenhang zwischen erhöhten Testosteron-Werten und einer gesteigerten Leistungsfähigkeit bei Athleten zu liefern.

Die IAAF weist darauf hin, dass der noch laufende Prozess keine Auswirkungen auf die jetzt beginnenden Weltmeisterschaften in London haben wird, da die Hyperandrogenismus-Regelung bis zum Abschluss des CAS-Verfahrens ausgesetzt ist.

Athleten fordern finanzielle Abgaben im Kampf gegen Doping

Ein Jahr nach der Veröffentlichung des McLaren-Berichts zum staatlich verordneten Doping in Russland fordern Athleten einen verstärkten Anti-Doping-Kampf. Gemeint ist, Sponsoren, Veranstalter oder auch Regierungen über finanzielle Abgaben mehr in die Pflicht zu nehmen. Lesen Sie hier Einzelheiten und Stimmen deutscher Topathleten in der <link http: www.stuttgarter-zeitung.de inhalt.laura-dahlmeier-claudia-pechstein-und-co-sportler-fordern-doping-steuer.13102b27-72c3-42ab-8000-4d826050775e.html _blank link zum artikel der stuttgarter>Stuttgarter Zeitung. 

DKOU 2017 in Berlin – DOSB-akkreditiertes Seminar für Ärzte

Für die Mediziner unter den Lesern des DLV-Anti-Doping-Newsletters möchten wir auf ein interessantes Seminar zum Thema Anti-Doping hinweisen. Unter dem Titel "Antidoping in der Sportmedizin" bietet der Deutsche Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) am 26. Oktober 2017 ein DOSB-akkreditiertes Seminar für Ärzte in Berlin an. Einzelheiten, Anmeldemöglichkeit sowie eine Liste der Themen und Referenten <link http: sepla.intercongress.de _blank link zur webseite des>finden Sie hier. 

„Neue Ideen für den Kampf gegen Doping“

Mit dieser Headline veröffentlichte die Stuttgarter Zeitung einen interessanten Bericht, in dem acht Experten mit der Frage „Was muss passieren, um im Kampf gegen Doping voranzukommen?“ konfrontiert wurden. <link http: www.stuttgarter-zeitung.de inhalt.spitzensport-neue-ideen-fuer-den-kampf-gegen-doping.14f77992-170c-410d-a013-ae80aeded0ad.html _blank link zur meldung der stuttgarter>Lesen Sie hier weiter... 

WADA entzieht die Akkreditierung der Labors Almaty und Bloemfontein

Wie die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) am 30.06.2017 mitteilte, wurde den WADA-akkreditierten Analyselaboren Almaty (Kasachstan) und Bloemfontein (Südafrika) die Akkreditierung entzogen. Beide Labore waren bereits im Vorfeld aufgrund Nichtbeachtung des Internationalen Standards für Laboratorien (ISL) suspendiert. Nähere Infos finden Sie auf der <link https: www.wada-ama.org en media news wada-revokes-accreditation-of-almaty-and-bloemfontein-laboratories _blank link zum artikel auf der>WADA-Webseite. 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der <link>DLV-Webseite und auf der <link http: www.nada.de de medizin im-krankheitsfall medizinische-ausnahmegenehmigungen-tue _blank link zur>NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Antragsformular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass  

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der <link file:148278 _blank>IAAF List of International Competition 2017, der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind. 
  • Weiterführende Details: <link file:148278 _blank>IAAF Competition Rules | <link http: www.nada.de de medizin im-krankheitsfall medizinische-ausnahmegenehmigungen-tue _blank link zu tue-informationen der>NADA: Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE) | <link>DLV: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)
     

<link news newsletter btn>Anti-Doping-Newsletter abonnieren

Teilen
#TrueAthletes – TrueTalk

Hier finden Sie alle Folgen des Podcasts des Deutschen Leichtathletik-Verbandes!

Zum Podcast
Jetzt Downloaden
DM-Tickets 2024