| Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
adks/pr

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 01/2017

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Testpoolzugehörigkeit – Erläuterungen für das Jahr 2017
  • IAAF-Onlineportal Doping
  • McLaren-Report – Teil 2
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
Ihre
DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle

Testpoolzugehörigkeit – Erläuterungen für das Jahr 2017

Im letzten Anti-Doping-Newsletter hatten wir über die Testpoolzugehörigkeit 2017 berichtet. Hier noch einige Einzelheiten, die Sie auch jederzeit auf der DLV-Webseite in diesem <link>Bereich nachlesen können.

IAAF-Registered Testing Pool (IAAF-RTP)

Über die Aufnahme von Athleten in den IAAF-Registered Testing Pool entscheidet ausschließlich die IAAF. Die Athleten werden direkt von der IAAF über die Aufnahme informiert und erhalten schriftlich Mitteilung durch die IAAF, sollte die Mitgliedschaft aufgehoben werden. Die IAAF veröffentlicht den aktuellen IAAF-Registered Testing Pool auf ihrer Webseite und unterstützt diese internationalen Athleten mit Hilfe der "Athlete Advisory Note on Whereabouts" im Umgang ihrer Rechte und Pflichten als IAAF-RTP-Athlet.

Sollte der Athlet seine aktive Laufbahn beenden, muss er dies gegenüber der IAAF, der NADA und dem DLV mit dem <link http: www.leichtathletik.de fileadmin user_upload anti-doping removal_form_from_the_iaaf_registered_testing_pool.pdf _blank>IAAF-Formular „Application for Removal from the IAAF Registered Testing Pool“ schriftlich erklären.

NADA-Testpools

Auf nationaler Ebene gibt es drei NADA-Testpools:

  • den Registered Testing Pool (NADA-RTP)
  • den Nationalen Testpool (NADA-NTP) 
  • den Allgemeinen Testpool (NADA-ATP)

Über die Aufnahme in die oben genannten NADA-Testpools entscheiden der DLV und die NADA einmal jährlich nach der Berufung in den DLV-Bundeskader und gemäß der Testpoolkriterien aus dem NADA-Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen, Artikel 2.3. Die Pflichten der Athleten als Testpoolzugehörige richten sich ausschließlich nach der Testpoolzugehörigkeit, nicht nach der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Landes- oder Bundeskader.

Über ihre Aufnahme sowie die Pflichten im Zusammenhang mit einem Testpool wurden die in einen Testpool berufenen Athleten sowohl durch den DLV als auch durch die NADA im Dezember per E-Mail informiert. Wurde ein Athlet in einen Testpool berufen, gehört er diesem Testpool jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres an, sofern er nicht von der NADA oder dem DLV etwas Gegenteiliges hört. Sollte der Athlet seine aktive Laufbahn beenden, muss er dies gegenüber der NADA bzw. dem DLV mit dem <link http: www.leichtathletik.de fileadmin user_upload anti-doping ruecktrittserklaerung_26.01.2015.pdf _blank>"NADA-Rücktrittsformular" schriftlich erklären.

Athleten im NADA-RTP unterliegen den strengsten Meldepflichten. Sie müssen über ADAMS, dem Onlinesystem der WADA, ihre Aufenthaltsdaten vierteljährlich im Voraus abgeben und zusätzlich täglich ein 60minütiges Zeitfenster angeben, in dem sie für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen.

Für Mitglieder des NADA-NTP entfällt die Angabe des 60minütigen Zeitfensters, die vierteljährlichen Angaben in ADAMS sind jedoch auch für sie Pflicht.

Athleten des NADA-ATP unterliegen zwar keiner direkten Abmeldepflicht, sie sind allerdings verpflichtet, die NADA stets über ihre aktuellen Adressdaten inkl. Telefonnummer sowie mit einem aktuellen Wochenplan ihrer Trainingszeiten zu informieren. Ein Zugang zu ADAMS ist hierfür jedoch nicht erforderlich. Die Abgabe der Informationen geschieht mit dem Formular „Athleten-Meldeformular für den ATP“, das Mitglieder des ATP auf der <link http: www.nada.de fileadmin user_upload nada dks _blank>NADA-Webseite als Download finden. Die NADA hat hierzu alle wichtigen Informationen in Form von FAQs veröffentlicht. Einzelheiten können Sie <link http: www.nada.de fileadmin user_upload nada downloads formulare _blank>hier nachlesen.

IAAF-Onlineportal Doping

IAAF-Onlineportal Doping ist die neue Onlineplattform der IAAF, über die seit Dezember 2016 Athleten, Trainer oder Ärzte ihren Verdacht über mögliche Dopingverstöße innerhalb der Leichtathletik melden können. Laut IAAF werden die sicher verschlüsselten Informationen vertraulich, anonym und verantwortungsvoll behandelt. Das <link http: www.iaaf.org report-integrity en _blank>IAAF-Onlineportal Doping, das in sechs Sprachen angeboten wird, kann in Verdachtsmomenten ebenso von jedermann genutzt werden wie das <link http: www.nada.de de nada sprichs-an _blank>anonyme Hinweisgebersystem "Sprich's an" der NADA.

McLaren-Report – Teil 2

Nach der Veröffentlichung des McLaren-Reports im Juli 2016 (wir berichteten im Anti-Doping-Newsletter 8/2016) hat die Welt Anti Doping Agentur (WADA) in einer Pressekonferenz den <link http: www.wada-ama.org en resources doping-control-process mclaren-independent-investigation-report-into-sochi-allegations-0 _blank>zweiten Teil des McLaren-Reports am 9. Dezember 2016 veröffentlicht. Mit dem Ergebnis, dass mehr als 1.000 russische Sportler zwischen 2011 und 2015 Teil einer groß angelegten staatlichen Dopingpolitik gewesen seien. Lesen Sie hier die Stellungnahmen von <link http: www.wada-ama.org en media news wada-statement-regarding-conclusion-of-mclaren-investigation _blank>WADA und <link http: www.nada.de de nada aktuelles news newsdetail _blank>NADA sowie Berichte des <link http: www.focus.de sport mehrsport sportpolitik-russland-gibt-sich-nach-mclaren-report-gelassen_id_6325853.html _blank>Fokus und des <link http: www.deutschlandfunk.de _blank>Deutschlandfunk. Der Internationale Sportgerichtshof CAS rechnet mit einer Flut an <link http: www.handelsblatt.com allgemein-doping-wegen-mclaren-report-cas-erwartet-hunderte-einsprueche _blank>Einsprüchen seitens Athleten. Die Athletenkommission des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat zwischenzeitlich die <link http: www.leichtathletik.de news detail deutsche-athleten-fordern-nachtests-aller-doping-proben-von-peking-2008 _blank>Nachtests aller Doping-Proben der Sommerspiele 2008 sowie der Winterspiele 2010 und 2014 gefordert.

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Antragsformular und weitere wichtige Hinweise.Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF List of International Competition 2017, der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist. NEU: Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2017 die IAAF-List of International Competitions 2017 gültig ist und auf der IAAF-Webseite veröffentlicht wird und hier nach Veröffentlichung zu finden sein wird www.iaaf.org/about-iaaf/documents/anti-doping.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind.

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