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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
adks/sim

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 03/2016

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Abgabe-Erinnerung WHEREABOUTS II. Quartal 2016 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • Verfahrenskostenhilfe beim Deutschen Sportschiedsgericht
  • DLV-Doping-Prävention – Neue Jugendbotschafter Doping-Prävention gesucht!
  • NADA-Hinweis Dopingkontrollen bei Minderjährigen
  • IAAF-Reform: DLV will sich als Mitgliedsverband aktiv einbringen
  • TUE-Anträge für Veranstaltungen im April 2016

    Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
    Ihre
    DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle

    Abgabe-Erinnerung WHEREABOUTS II. Quartal 2016

    Alle Athletinnen und Athleten des IAAF-Registered Testing Pools (IAAF-RTP), des NADA-Registered Testpools (NADA-RTP) und des NADA-Nationalen Testpools (NADA-NTP) erinnern wir hiermit an die Abgabe der Whereabout-Informationen für das II. Quartal 2016. Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das kommende Quartal müssen bis spätestens Freitag, den 25. März 2016 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

    Sollten Sie sich noch einmal über Ihre Meldepflichten informieren wollen, bietet Ihnen die NADA <link http: www.nada.de de doping-kontroll-system trainingskontrollen meldepflichten _blank>hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie <link http: www.nada.de de service-infos downloads adams _blank>hier.

    Bei weiteren Fragen setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.

    Verfahrenskostenhilfe beim Deutschen Sportschiedsgericht

    In Anti-Doping-Angelegenheiten können Athleten oder Athletenbetreuer ab dem 1. April 2016 im Rahmen eines Verfahrens vor dem Deutschen Sportschiedsgericht Verfahrenskostenhilfe beantragen. Betroffene erhalten somit die Möglichkeit auf Übernahme der Verfahrenskosten wie Gerichtskosten, Anwaltskosten und sonstige Auslagen. Lesen Sie weitere Einzelheiten in einer <link http: www.dosb.de de leistungssport spitzensport-news detail news verfahrenskostenhilfe_beim_deutschen_sportschiedsgericht _blank>Pressemitteilung des DOSB.

    Neue Jugendbotschafter Doping-Prävention gesucht!

    Neue Jugendbotschafter Doping-PräIm April 2016 findet erneut die Ausbildung der Jugendbotschafter Doping-Prävention statt. Das Konzept der Deutschen Leichtathletik-Jugend (DLJ) sieht vor, Jugendliche und junge Erwachsene zu aktiven Referenten in der Doping-Prävention auszubilden und so andere Athleten bei Workshops und Vorträgen über das Thema zu informieren.

    Sollten Sie Interesse an der Ausbildung zu Jugendbotschafter haben, finden Sie auf leichtathletik.de hier weitere <link news:45981>Informationen und den Bewerbungsbogen. Anmeldeschluss ist der 20. März 2016.
    ention gesucht!

    NADA-Hinweis Dopingkontrollen bei Minderjährigen

    Wir möchten in diesem Anti-Doping-Newsletter den aktuellen NADA-Hinweis zu Dopingkontrollen bei Minderjährigen aufgreifen. Gemäß aktuellem NADA-Code können alle, d. h. sowohl volljährige als auch minderjährige Athletinnen und Athleten kontrolliert werden. Aufgrund ihres Alters unterliegen Minderjährige jedoch einem besonderen Schutz. In Bezug auf Dopingkontrollen gibt es während des Kontrollvorgangs dementsprechend eigene Rechte und Pflichten für minderjährige Athletinnen und Athlern. Die NADA hat hierzu ein <link http: www.nada.de fileadmin user_upload nada athleten _blank>Informationsblatt veröffentlicht, dem alle Einzelheiten zu entnehmen sind.

    IAAF-Reform: DLV will sich als Mitgliedsverband aktiv einbringen

    Der DLV will sich aktiv in den Reformprozess beim Weltverband IAAF einbringen. Das erklärte der DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop in einem Interview anlässlich der Deutschen Hallenmeisterschaften 2016 in Leipzig.

    Lesen Sie das Gespräch und weitere Artikel zu dem Thema:

    <link news:46177>Clemens Prokop: "Die Chancen werden besser
    <link news:46192>DLV will sich aktiv in die Reform der IAAF einbringen
    <link http: www.donaukurier.de sport weiterer _blank>DLV mit IAAF-Aufklärung unzufrieden

    TUE-Anträge für Veranstaltungen im April 2016

    Sollten Sie planen, an einer der nachstehend aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen und dafür noch eine eventuell erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen müssen, gelten die in der Liste angegebenen Antragsfristen. Ob Sie eine TUE beantragen müssen, entnehmen Sie dem Bereich <link>Anti-Doping der offiziellen Verbandsseite des Deutschen Leichtathletik-Verbands (DLV).

    Alle Athleten und Athletinnen sollten bei einem geplanten Start dringend darauf achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

    HAJ Marathon, 10. April in Hannover

    TUE-Antrag bis spätestens 11.03.16 an IAAF

    31. Haspa Marathon Hamburg, 17. April in Hamburg

    TUE-Antrag bis spätestens 18.03.16 an IAAF

    MetroGroup Marathon, 24. April in Düsseldorf

    TUE-Antrag bis spätestens 25.03.16 an NADA

    <link>Anti-Doping-Newsletter abonnieren

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