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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
DLV Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter 10/24

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Daflon 500 mg – Medikamentenrückruf in Frankreich
  • WADA veröffentlicht Verbotsliste 2025
  • DLV-Jugendbotschafter:innen Doping-Prävention – Qualifizierungswochenende WIR SUCHEN DICH!
  • NADA-Infoblatt „Operationen bei Sportlerinnen und Sportlern“
  • Olympiabilanz Dopingkontrollen
  • WADA-Abschlussbericht zu positiven Dopingtests bei chinesischen Schwimmern
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine gute Zeit wünscht Ihnen
Ihr
DLV-Team Anti-Doping
 


Daflon 500 mg – Medikamentenrückruf in Frankreich

Im NADA-Newsletter 09.2024 informierte die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) über den Rückruf des Medikaments Daflon 500 mg, das in Frankreich aufgrund eines Produktionsfehlers zurückgerufen wurde. In einer Charge wurden Spuren von Trimetazidin entdeckt. Trimetazidin ist Bestandteil der WADA-Verbotsliste und ist jederzeit verboten. Das Medikament Daflon 500 mg ist in Deutschland seit 2005 nicht mehr zugelassen, es ist in Frankreich und Österreich jedoch erhältlich. Bitte lesen Sie hier die Einzelheiten.
 


WADA veröffentlicht Verbotsliste 2025

Der Deutsche Leichtathletik-Verband weist auf die Veröffentlichung der WADA-Verbotsliste 2025 hin und listet die laut NADA wichtigsten Änderungen gegenüber der Verbotsliste des Jahres 2024.

Turnusgemäß hat die Welt Anti Doping Agentur (WADA) die Verbotsliste (Prohibited List) 2025 veröffentlicht, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Hierüber informierte die Nationale Anti Doping Agentur (NADA). Die englische Version wird nun von der NADA ins Deutsche übersetzt und zum Jahreswechsel auf den Webseiten der NADA und des DLV zur Verfügung gestellt.

Hier die wichtigsten Änderungen gegenüber 2024:

  • In der Klasse S3. Beta-2-Agonisten ist das Intervall erlaubter Dosierungen für inhalativ verabreichtes Formoterol verändert. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen bis zu 36 Mikrogramm Formoterol innerhalb von 12 Stunden inhaliert werden; die maximal erlaubte Tagesdosis liegt wie in den Vorjahren bei 54 Mikrogramm innerhalb von 24 Stunden
  • In Klasse M1. Manipulation von Blut und Blutbestandteilen sind ab dem 1. Januar 2025 alle Spenden von Blut und Blutbestandteilen, auch durch Apherese, erlaubt. Die Spenden müssen in einem akkreditierten Spendezentrum durchgeführt werden. Bestimmte Spendearten, z. B. Thrombozytenspenden oder periphere Stammzellspenden, waren bisher verboten.
  • In der Klasse P1. sind Betablocker ab dem 1. Januar 2025 in keinen Ski- und Snowboarddisziplinen mehr verboten
  • Zu Substanzklasse S0. Nicht zugelassene Substanzen, S4. Hormon- und Stoffwechsel-Modulatoren, S5. Diuretika und Maskierungsmittel und S6. Stimulanzien wurden weitere Beispiele hinzugefügt, um den Athletinnen und Athleten sowie ihrem Umfeld die Identifizierung verbotener Substanzen zu erleichtern.
  • Die Substanzen Fentanyl und Tramadol wurden neu in das Überwachungsprogramm (Monitoring Program) für 2025 aufgenommen, um einen möglichen Missbrauch außerhalb des Wettkampfs zu beobachten. Die Anwendung beider Substanzen ist bereits gemäß Substanzklasse S7. Narkotika innerhalb des Wettkampfs verboten

Die englische Version der WADA-Verbotsliste 2025, die englischen Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen der neuen Verbotsliste und das Monitoring Program sind ab sofort auf der NADA-Webseite abrufbar.

Die WADA-Verbotsliste ist eine von acht internationalen Standards, deren Umsetzung für alle Unterzeichner des Welt Anti-Doping Codes verbindlich ist. Sie legt fest, welche Substanzen und Methoden sowohl innerhalb als auch außerhalb des Wettkampfes verboten sind. Die WADA-Verbotsliste wird mindestens einmal jährlich überarbeitet.
 


DLV-Jugendbotschafter:innen Doping-Prävention

Qualifizierungswochenende: WIR SUCHEN DICH!

Die Deutsche Leichtathletik-Jugend (DLJ) tritt für einen fairen, sauberen und gesunden Sport ein und hat ein Konzept erstellt, das sich an junge Athlet:innen richtet. Schwerpunkt des Konzeptes ist die Qualifizierung von junge Menschen, die sich als Multiplikator:innen in dem Themenfeld Doping-Prävention engagieren. Die Jugendbotschafter:innen sind ein Team von 18- bis 26-jährigen Sportbegeisterten aus ganz Deutschland. Sie kennen junge Menschen über Ihren Verein o. ä.? Sprechen Sie sie gerne an und geben Sie diese Information gerne weiter!

Vom 15. bis 17. November 2024 findet in Kienbaum wieder ein Qualifizierungswochenende für Jugendbotschafter:innen Doping-Prävention statt. Ziel dieses Wochenendes ist die Aus- und Fortbildung von jungen Engagierten U27, um im Anschluss als Multiplikator:innen bei Veranstaltungen und (digitalen) Workshops junge Athletinnen und Athleten für die Thematik der Dopingprävention zu sensibilisieren.

Du bist:

  • zwischen 18 und 26 Jahre alt, sportaffin mit Interesse für die Leichtathletik?
  • motiviert ehrenamtlich zu arbeiten?
  • interessiert daran Wissen rund um die Doping-Prävention weiterzugeben?

Du fühlst dich angesprochen? Dann melde dich jetzt bis zum 13. Oktober hier an. Weitere Informationen findest du in der Ausschreibung.
 


NADA-Infoblatt „Operationen bei Sportlerinnen und Sportlern“

Hinweisen möchten wir auf das neue Infoblatt der NADA zum Thema „Operationen bei Sportlerinnen und Sportlern“. Das Infoblatt enthält alle wichtigen Informationen, die Athletinnen und Athleten beachten sollten, wenn sie sich einer Operation unterziehen müssen. In diesem Zusammenhang ist auch das Wissen um den Umgang mit Infusionen wichtig. Bitte lesen Sie die Einzelheiten, die die NADA ebenfalls im NADA-Newsletter 09.24 veröffentlichte. Das Infoblatt finden Sie ebenfalls in der NADA-News oder auf der NADA-Webseite.
 


Olympiabilanz Dopingkontrollen der ITA

Wie der Presse im September 2024 zu entnehmen war, hat die International Testing Agency (ITA), die für die Dopingkontrollen während der Olympischen Spiele in Paris zuständig war, im Anschluss an die Olympischen Spiele Paris Bilanz gezogen. Nach Angaben der ITA wurden während der Olympischen Spiele 2024 über 6 000 Dopingproben entnommen. Lesen Sie gerne mehr im Bericht von sport.de.
 


WADA-Abschlussbericht zu positiven Dopingtests bei chinesischen Schwimmern

Nicht vorenthalten möchten wir den voraussichtlichen Abschluss der Prüfungen in der Angelegenheit um die positiven Dopingtests bei chinesischen Schwimmern. Die World Anti Doping Agency (WADA) legte hierzu der Öffentlichkeit ihren Abschlussbericht vor. Obwohl es nicht die Leichtathletik betrifft, möchten wir dennoch auf das Thema eingehen, da dieser Bericht auch Aussagen über die Optimierungsmöglichkeiten des WADA-Regelwerks eingesteht. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist, dass sich die WADA im Revisionsprozess des WADA-Regelwerks 2027 befindet. Bitte hören Sie sich hierzu ein Interview von Deutschlandfunk mit dem Vorstandsvorsitzenden der NADA Dr. Mortsiefer an.
 


Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen, und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions 2024 der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind.
 

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