| Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Referat Anti-Doping

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 12/2019

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • WHEREABOUTS I. Quartal 2020 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • Information der NADA an ADAMS-pflichtige Athleten – Neue WADA-App zur Nutzung von ADAMS
  • NADA veröffentlicht deutsche Übersetzung der WADA-Verbotsliste 2020
  • Aus IAAF wird World Athletics
  • WADA – Neuer Präsident mit Witold Banka
  • Dopingopfer-Hilfe
  • WADA suspendiert Labor Bangkok
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
Ihr
DLV-Referat Anti-Doping
 

WHEREABOUTS I. Quartal 2020 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP

Mit Ablauf des vierten Quartals 2019 im Dezember steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller oben genannten Testpoolathleten bevor. Zur Abgabe der Whereabout-Informationen für das I. Quartal 2020 ist aufgrund einer Änderung im Abgabeverfahren der IAAF/AIU Folgendes dringend zu beachten:

IAAF-Registered Testing Pool (IAAF-RTP)

Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das I. Quartal 2020 müssen bis spätestens Sonntag, 15. Dezember 2019 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)

Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das I. Quartal 2020 müssen bis spätestens Mittwoch, 25. Dezember 2019 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier.

Für Athletinnen und Athleten des IAAF-RTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU.

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte unter Berücksichtigung der bevorstehenden Feiertage vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.
 

Information der NADA an ADAMS-pflichtige Athleten – Neue WADA-App zur Nutzung von ADAMS

Die NADA weist darauf hin, dass die WADA eine neue App zur Eingabe der Aufenthaltsdaten veröffentlicht hat. Die neue App „Athletes Central“ ersetzt die alte ADAMS-App. Athleten müssen für zukünftige Eintragungen der Aufenthaltsdaten in ADAMS die neue App nutzen. Die detaillierten Infos zur App finden Sie hier und hier.
 

NADA veröffentlicht deutsche Übersetzung der WADA-Verbotsliste 2020

Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) informierte Mitte November über die Veröffentlichung der deutschen Übersetzung der ab 1. Januar 2020 gültigen WADA-Verbotsliste 2020 und wies in der Mitteilung auf die darin enthaltenen Änderungen hin. Die Originalmitteilung, die deutsche Version der WADA-Verbotsliste 2020 sowie das NADA-Infoblatt finden Sie hier sowie auf der DLV-Webseite.
 

Aus IAAF wird World Athletics

Eine Umbenennung fand im Internationalen Leichtathletik-Verband IAAF statt. Wie der Verband mitteilte, firmiert dieser jetzt unter World Athletics. Mit der Umbenennung ist World Athletics auch mit einem neuen Logo und einer Umstrukturierung der Webseite erkennbar. Lesen Sie hier mehr und machen Sie sich mit der neuen Homepage von World Athletics vertraut.
 

WADA – Neuer Präsident mit Witold Banka

Während der 5. Weltkonferenz der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) wählte die WADA mit Witold Banka den neuen WADA-Präsidenten. Banka löst somit zum 1. Januar 2020 Sir Craig Reedie, der die WADA seit Januar 2014 als Präsident leitete, ab. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Meldung der WADA.
 

Dopingopfer-Hilfe

Doping-Opfer des DDR-Sports können noch bis Ende des Jahres finanzielle Unterstützung beantragen. Dies berichteten unter anderen die Norddeutschen Neuesten Nachrichten. Einzelheiten sowie weitere Informationen anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Doping-Opfer-Hilfe e. V. lesen Sie hier.
 

WADA suspendiert Labor Bangkok

Die WADA hat das Nationale Dopingkontrollzentrum in Bangkok (Thailand) vorläufig suspendiert. Die Suspendierung basiert auf einer Ortsbegehung durch WADA-Kontrolleure und eine damit verbundene Nichteinhaltung des Internationalen Standards. Die Suspendierung wurde zunächst für sechs Monate ausgesprochen. Lesen Sie hier die Meldung der WADA sowie von sport.de.
 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen, und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass  

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF List of International Competitions 2019 der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind. 
  • Weiterführende Details: NADA: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) | DLV: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)

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