Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
ANTI-DOPING-NEWSLETTER 10/2019
Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
- Russischer Leichtathletik-Verband bleibt suspendiert
- Leichtathletik-WM Doha 2019 – Anti-Doping-Programm
- WADA finanziert deutsche Studie zu Asthmasprays im Leistungssport
- Geheimdienste im Anti-Doping-Kampf?
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
Ihr
DLV-Referat Anti-Doping
Russischer Leichtathletik-Verband bleibt suspendiert |
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Das Council des Internationalen Leichtathletik-Verbands (IAAF), das am 23. September 2019 in Doha (Katar) tagte, teilte nach der Sitzung mit, dass der Russische Leichtathletik-Verband (RusAF) weiterhin suspendiert bleibt. Eine Teilnahme Russlands an den Leichtathletik-Weltmeisterschaften, die vom 27. September bis zum 6. Oktober 2019 in der katarischen Hauptstadt Doha ausgetragen werden, ist somit ausgeschlossen.
Rune Andersen, unabhängiger Vorsitzender der IAAF-Task Force, berichtete dem IAAF-Council in Doha, dass zwar einige Fortschritte erzielt wurden, aber wichtige Fragen noch offen seien, die die Wiedereingliederung der RusAF verhinderten. So wurden beispielsweise Behauptungen, dass gesperrte Trainer weiterhin mit Athleten zusammenarbeiten, als wahr erachtet. Ein weiterer Grund seien die noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) und die damit zusammenhängenden festgestellten Abweichungen. Russland hatte der WADA Daten übermittelt, die zur Aufklärung des systematischen Dopings rund um die Olympischen Spiele 2014 in Sotschi beitragen sollten. Die WADA zweifelt zwischenzeitlich die Echtheit der Daten an und hat weitere Untersuchungen angekündigt. Lesen Sie hier die Originalmeldung der IAAF sowie Berichte von Spiegel online, faz.net und des Deutschlandfunks.
Leichtathletik-WM Doha 2019 – Anti-Doping-Programm |
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Am 24. September 2019, kurz vor Beginn der Leichtathletik-Weltmeisterschaften 2019 in Doha (Katar), informierte die Athletics Integrity Unit (AIU) über das Anti-Doping-Programm vor und während der Leichtathletik-WM. Laut David Howman, Vorsitzender der unabhängigen AIU, haben Athleten, die in Doha antreten, ein beispielloses Niveau an Dopingkontrollen und Ausbildung durchlaufen. So wurden bereits im Vorfeld ca. 700 Blutproben genommen, um im Rahmen des biologischen Athleten-Passes verbotene Substanzen wie Steroide, EPO oder Wachstumshormone zu analysieren. Erstmals werden die Proben der Athleten des Gastgeberlandes, die aus den rund 500 Wettkampfkontrollen hervorgehen, in einem ausländischen Labor analysiert. Lesen Sie hier weitere Einzelheiten bei schwäbische.de sowie die Originalmeldung der AIU auf deren Webseite.
WADA finanziert deutsche Studie zu Asthmasprays im Leistungssport |
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Aufklärung wünscht die WADA zu Nutzung und Wirkung von Asthmasprays im Leistungssport und finanziert nach einer internationalen Ausschreibung die Studie der Uniklinik Ulm mit einer Fördersumme von 315.000 Dollar. Bitte lesen Sie hier in der Mitteilung der Deutschen Sporthochschule Köln weiter.
Geheimdienste im Anti-Doping-Kampf? |
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Witold Banka, designierter WADA-Präsident will im Kampf gegen Doping verstärkt auf die Zusammenarbeit mit staatlichen Ermittlern setzen. Eingebunden werden sollen auch Geheimdienste. Hier lesen Sie detaillierte Einzelheiten.
Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag) |
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Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen, und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.
Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.
Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass
- bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF List of International Competitions 2019 der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
- Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind.
- Weiterführende Details: NADA: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) | DLV: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)