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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
DLV Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter 1/25

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Testpoolzugehörigkeit – Informationen für DLV-Kaderathlet:innen – Erläuterungen für das Jahr 2025
  • NADA veröffentlicht die deutsche Übersetzung der WADA-Verbotsliste 2025
  • Trimetazidin – was ist das?
  • Wie Nahrungsergänzungsmittel der Leber schaden
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit,

Ihr

DLV-Team Anti-Doping


Testpoolzugehörigkeit – Informationen für DLV-Kaderathlet:innen – Erläuterungen für das Jahr 2025

Die aktuell in den DLV-Bundeskader berufenen Athletinnen und Athleten wurden Anfang Dezember durch den DLV, die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) und die Athletics Integrity Unit (AIU) über ihre Aufnahme und ihre Aufgaben als Testpoolathletin bzw. -athlet per E-Mail informiert.

Bereits im Anti-Doping-Newsletter 11.2024 hatten wir die Themen „DLV-Kaderbildung 2024/2025“ und „Kaderstatus in Verbindung mit der Testpoolzugehörigkeit für das Jahr 2025“ angesprochen. All diese Informationen sind für Athletinnen und Athleten der DLV-Bundeskader und der damit zusammenhängenden Testpools äußerst wichtig! Da die Testpoolzugehörigkeit 2025 am 1. Januar 2025 beginnt, fassen wir hier gerne noch einmal die Einzelheiten zusammen, die Sie auch jederzeit auf der DLV-Webseite im Bereich Testpools und Meldepflichten nachlesen können:

World Athletics International-Registered Testing Pool (WA-RTP)

Über die Aufnahme von Athletinnen und Athleten in den International Registered Testing Pool der World Athletics (WA-RTP) entscheidet ausschließlich der Welt Leichtathletik-Verband World Athletics (WA). Ansprechpartner für alles Weitere ist die AIU. Alle Athlet:innen, die in den WA-RTP aufgenommen wurden, werden im Anschluss von der AIU über die Aufnahme informiert. So informiert auch im Falle einer Aufhebung der WA-RTP-Mitgliedschaft ausschließlich die AIU. Die AIU veröffentlicht den aktuellen WA-RTP auf ihrer Webseite und unterstützt die internationalen Athlet:innen mit hilfreichen Informationen und Webseminaren zum Umgang ihrer Rechte und Pflichten als WA-RTP-Athlet:in auf ihrer Webseite.

Sollte die aktive Laufbahn im Bundeskader eines/einer WA-RTP-Athlet:in beendet werden, muss sie/er dies gegenüber der AIU, der NADA und dem DLV mit dem AIU-Formular Notice of Removal from International Registered Testing Pool schriftlich erklären.

NADA-Testpools

Auf nationaler Ebene gibt es drei NADA-Testpools,

  • den Registered Testing Pool (NADA-RTP),
  • den Nationalen Testpool (NADA-NTP) und
  • den Allgemeinen Testpool (NADA-ATP).

Über die Aufnahme in die oben genannten NADA-Testpools entscheidet die NADA einmal jährlich nach der Berufung in den DLV-Bundeskader in Verbindung mit den Testpoolkriterien gemäß des NADA-Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen und weiteren Einstufungskriterien der NADA. Die Pflichten der Testpool-Athlet:innen richten sich ausschließlich nach der Testpoolzugehörigkeit, nicht nach der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Landes- oder Bundeskader.

Wurde eine Athletin/ein Athlet in einen Testpool berufen, gehört sie/er diesem Testpool jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres an, sofern sie/er nicht von der NADA oder dem DLV etwas Gegenteiliges hört. Sollte die Athletin/der Athlet ihre/seine aktive Laufbahn beenden, muss sie/er dies gegenüber dem DLV mit der NADA-Rücktrittserklärung schriftlich erklären, der dann dafür sorgt, dass die Athletin bzw. der Athlet bei der NADA aus dem Testpool entlassen wird.

Athletinnen und Athleten im NADA-RTP unterliegen den strengsten Meldepflichten. Sie müssen über ADAMS, dem Onlinesystem der WADA, ihre Aufenthaltsdaten vierteljährlich im Voraus abgeben und zusätzlich täglich ein 60-minütiges Zeitfenster angeben, in dem sie für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen.

Für Mitglieder des NADA-NTP entfällt die Angabe des 60-minütigen Zeitfensters, die vierteljährlichen Angaben in ADAMS sind jedoch auch für sie Pflicht.

Athletinnen/Athleten des NADA-ATP unterliegen zwar keiner direkten Abmeldepflicht, sie sind allerdings verpflichtet, die NADA stets über ihre aktuellen Adressdaten inkl. Telefonnummer sowie mit einem aktuellen Wochenplan ihrer Trainingszeiten zu informieren. Ein Zugang zu ADAMS ist hierfür jedoch nicht erforderlich. Die Abgabe der Informationen geschieht mit dem Formular Athleten-Meldeformular für den ATP, das Mitglieder des ATP auch auf der NADA-Webseite als Download finden.


NADA veröffentlicht die deutsche Übersetzung der WADA-Verbotsliste 2025

Mit Ablauf des Jahres 2024 hat die NADA im Dezember die WADA-Verbotsliste 2025 ins Deutsche übersetzt und auf ihrer Webseite veröffentlicht. Die Verbotsliste tritt am 1. Januar 2025 in Kraft, bitte beachten Sie, dass die bisherige Verbotsliste bis zum 31.12.24 gültig ist. Bitte lesen Sie hier die Informatorische Übersetzung WADA-Verbotsliste 2025 sowie eine Zusammenfassung der Änderungen zum 01.01.2025 und machen Sie sich bei Erfordernis einen Download dieser Dokumente, um im Bedarfsfall schnell handeln zu können.


Trimetazidin – was ist das?

Immer wieder liest man über positive Dopingbefunde mit der Substanz Trimetazidin. Doch was hat es mit dieser Substanz, die ursprünglich zur Behandlung von Angina pectoris (einem Symptom einer Herzerkrankung) eingesetzt wurde, auf sich? Lesen Sie gerne hier einen aktuellen Artikel von Augsburger Allgemeine sowie ein Interview mit dem Leiter des Dopingkontrolllabors der Deutschen Sporthochschule Köln Prof. Mario Thevis, das zdf-heute veröffentlichte.


Wie Nahrungsergänzungsmittel der Leber schaden

Gut, es geht in diesem interessanten Bericht zu Nahrungsergänzungsmitteln, kurz genannt NEM, der Tageschau nicht direkt um NEM in direkter Verbindung mit dem Thema Doping – Anti-Doping. Wir möchten Ihnen trotzdem die Gelegenheit geben, sich über die Einnahme von NEM zu informieren. Nutzen Sie die Gelegenheit, um das Thema NEM auch in Verbindung mit Ihrem Sport reflektiert betrachten zu können und lesen Sie gerne bei Interesse den Bericht Wie Nahrungsergänzungsmittel der Leber schaden.


Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen, und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions 2024 der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind.
 

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