Nach langen Debatten in Sport und Politik hat der Bundestag das Anti-Doping-Gesetz beschlossen. Es soll nach der Verabschiedung durch den Bundesrat noch zum Beginn des Olympia-Jahres 2016 in Kraft treten. Das Gesetz, das am Freitag mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet wurde, sieht unter anderem ein Verbot des Selbstdopings und des Besitzes entsprechender Substanzen vor. Bundesinnenminister Thomas de Mazière sieht das neue Anti-Doping-Gesetz als Zeichen der Abschreckung und hofft auf Nachahmung durch andere Länder.
Für den Minister ist das Gesetz gegen Sportbetrüger ein großer Schritt nach vorn. "Wir erhoffen uns von dem neuen Gesetz eine erhebliche Wirkung. Es soll abschrecken und gleichzeitig bei der Aufdeckung von kriminellen Doping-Strukturen helfen", erklärte der CDU-Politiker im Interview mit der Deutschen Presse-Agentur. Zugleich betonte er: "Ich möchte aber nicht alle Leistungssportler zu potenziellen Dopern machen. Das wäre ungerecht."
Bedenken gegen das Gesetz äußerte bisher vorallem der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), die der Innenminister aber nicht teilt. "Das Gesetz soll den organisierten Sport in seinen Bemühungen gegen Doping unterstützen", sagte de Mazière. "Das Gesetz schützt gerade die sauberen Sportler und die Integrität des Sportes. In diesem Ziel sind wir uns mit dem DOSB völlig einig."
In einer Stellungnahme am Freitag teilte der DOSB dazu mit: "An einem Punkt sind wir nach wie vor skeptisch, nämlich im Hinblick auf die Strafbarkeit des Selbstdopings und des Besitzes von Dopingmitteln in geringer Menge." Die Dachorganisation des deutschen Sports befürchtet, dass das neue Strafrechtssystem das Sportrecht aushebeln könnte, wenn ein gesperrter Dopingsünder vor Gericht mangels Beweisen freigesprochen würde. "Wir hoffen nun, dass wir mit diesen Sorgen Unrecht haben und der Anti-Doping-Kampf des Sports durch die Regelungen zum Selbst-Doping nicht beeinträchtigt wird."
Gesetz zur Nachahmung für andere Länder
Der Deutsche Olympische Sportbund sieht in dem Gesetz aber auch wesentliche Verbesserungen, "die den gemeinsamen Anti-Doping-Kampf von Sport und Staat unterstützen wie die Stärkung der Schiedsgerichtsbarkeit und der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA".
Justizminister Heiko Maas sagte, die Regelung sei eine "Kampfansage an Täuscher, Trickser und Betrüger." Sie werde den Sport "auberer, sicherer und ehrlicher" machen. Wegen Betrugs strafbar macht sich ein Sportler, bei dem Dopingmittel entdeckt werden, aber nur, wenn er sich damit Vorteile verschaffen will, sagte Maas. Mit dieser Einschränkung wurde den Einwänden zahlreicher Spitzensportler Rechnung getragen, die fürchten, ihnen könnten verbotene Substanzen untergeschoben werden.
Beschluss unterstützt Hamburgs Olympia-Bewerbung
Der Kampf gegen Doping sollte nach Meinung des Bundesjustizministers auch zu einem wesentlichen Kriterium bei der Vergabe Olympischer Spiele werden. "Bewerber aus einem Land, in dem es ein Anti-Doping-Gesetz gibt, sollten einen Vorteil haben gegenüber Bewerbern, bei denen es keine solchen Gesetze gibt", sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Wir gehören mit dem neuen Gesetz international jetzt sicher zu den Vorreitern", erklärte der Minister. "Mit unserem Anti-Doping-Gesetz unterstützen wir die Olympia-Bewerbung Hamburgs", sagte Maas zugleich. Es gebe viele gute Gründe, die Olympischen Spiele 2024 in der Hansestadt auszurichten. "Unser Anti-Doping-Gesetz ist ein weiterer."
Auch im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Berichtes der unabhängigen Kommission der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA zu einem System des Dopings in Russlands Leichtathletik würde das deutsche Gesetz ein Zeichen setzen. "Das Gesetz ist eine klare Positionierung Deutschlands, Doping im Sport wie bisher klar zu ächten und hiergegen mit allen dem Staat zur Verfügung stehenden Mitteln konsequent vorzugehen", erklärte de Maizière. Bereits jetzt würden andere Staaten sich für das deutsche Gesetz interessieren. "Sollte unser Gesetz Nachahmung finden, würde mich das freuen." Nach der Zustimmung im Bundesrat könnte das Gesetz noch zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa)