Recht
Anti-Doping-Gesetz & Regelwerke
Internationale und nationale Regelwerke sind die Basis zur Umsetzung der Anti-Doping-Arbeit. Dies gilt sowohl für den Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) und seine Landesverbände als auch für die Athletinnen, Athleten sowie Trainerinnen, Trainer und Betreuende aller Art. Hierzu gehören die Regularien des Internationalen Leichtathletik-Verbandes World Athletics und der Welt Anti-Doping-Agentur WADA und in dessen Umsetzung für Deutschland der NADA-Code 2021 (NADC21) sowie die Regelwerke des DLV. Zwingend zu berücksichtigen ist auch das in Deutschland geltende Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG). Über die Regelwerke, die Umsetzung und weitere rechtliche Themen informieren wir Sie auf den folgenden Seiten.
Die Forderung nach der politischen Umsetzung eines Anti-Doping-Gesetzes war dem DLV lange ein Hauptanliegen in der Bekämpfung von Doping im Sport. Den Erlass eines solchen Gesetzes als ein Instrument, das für die Glaubwürdigkeit des Sports kämpft und dem Schutz der Athletinnen und Athleten und des Sports dient, hielt der DLV als unerlässlich. Eine Verbesserung im unmittelbaren Dopinggeschehen konnte trotz einer Verschärfung des Arzneimittelgesetzes (AMG) in 2007 jedoch nur in wenigen Sportarten verzeichnet werden.
Im November 2014 stellten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Gesundheit den ersten Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes vor. Nach Prüfung von Stellungnahmen verschiedener Institutionen und Beratungen billigte der Bundesrat im November 2015 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport (Anti-Doping-Gesetz – AntiDopG), das am 17. Dezember 2015 mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft trat.
Das Anti-Doping-Gesetz ersetzt die bisherigen strafrechtlichen Anti-Doping-Tatbestände des AMG; die sportrechtlichen Anti-Doping-Regelwerke bleiben mit der Einführung des AntiDopG dennoch weiterhin maßgebliche, sportrechtliche Grundlagen der Fachverbände.
Mit der Einführung neuer Straftatbestände dient das AntiDopG der Bekämpfung des Einsatzes von Dopingmitteln und –Methoden im Sport, um die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler zu schützen, die Fairness und Chancengleichheit bei Sportwettbewerben zu sichern und damit zur Erhaltung der Integrität des Sports beizutragen. So ist beispielsweise Selbstdoping strafbar; aber auch der unerlaubte Umgang und die unerlaubte Anwendung zu Dopingzwecken ist Bestandteil des AntiDopG. Die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Ermittlungsbehörden, NADA und Gerichten wurde gesetzlich geregelt und trägt mit der Übernahme des Ergebnismanagements und Sanktionsverfahren durch die NADA zu einer Intensivierung des Anti-Doping-Kampfes im Deutschen Leichtathletik-Verband bei.
Basierend auf einer Evaluierung ab 2019 trat am 1. Oktober 2021 das Gesetz zur Änderung des Anti-Doping Gesetzes in Kraft. Aufgrund dieses Gesetzes beinhaltet das AntiDopG eine Kronzeugenregelung, die eine Strafmilderung oder eine Strafbefreiung für dopende Leistungssportler, wenn sie den Ermittlern Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke liefern.
Regelwerke
Generally Applicable Definitions (gültig ab 29.11.22), englisch
Book of Rules (D: Integrity & Disciplinary)
D1.1 Integrity Code of Conduct (gültig ab 14.08.23), englisch
D2.1 Athletics Integrity Unit Rules (gültig ab 14.08.23), englisch
D3.1 Anti Doping Rules (gültig ab 01.01.24), englisch
D3.1 Appendix 1 Definitions (gültig ab 31.03.23), englisch
D3.1 Appendix 2 Athletics Anti-Doping Protocols (gültig ab 31.03.23), englisch
D3.1 Appendix 3 The 2024 Prohibited List (gültig ab 01.01.24), englisch
D3.1 Appendix 4 International Standard for Therapeutic Use Exemptions (gültig ab 31.03.23), englisch
D3.1 Appendix 5 International Standard for Testing and Investigations (gültig ab 31.03.23), englisch
D3.1 Appendix 6 International Standard for Results Management (gültig ab 31.03.23), englisch
D3.1 Appendix 7 International Standard for the Protection of Privacy and Personal Information (gültig ab 31.03.23), englisch
D3.1 Appendix 8 International Standard for Education (gültig ab 31.03.23), englisch
D4.1 AIU-Reporting. Investigation and Prosecution Rules – Non Doping (gültig ab 14.08.23), englisch
D5.1 Disciplinary Tribunal Rules (gültig ab 14.08.23), englisch
D5.2 Disputes and Disciplinary Proceedings Rules (gültig ab 31.07.24), englisch
Book of Rules (C: Competition)
C 1.1 & C 2.1 Competition Rules & Technical Rules (gültig ab 17.01.24), englisch
Internationale Wettkampfregeln (IWR) (2022)
C 1.2 WA-Series Regulations (gültig ab 08.10.23), englisch
C 1.2 WA-Series Regulations Appendix 1 (gültig ab 08.10.23), englisch
C 1.2 WA-Series Regulations Appendix 2 (gültig ab 08.10.23), englisch
C 1.2 WA-Series Regulations Appendix 3 (gültig ab 08.10.23), englisch
C 1.3 Diamond League Regulations (gültig ab 08.03.24), englisch
C 1.4 Continental Tour Regulations (gültig ab 08.03.24), englisch
C 1.5 Indoor Regulations (gültig ab 16.12.22), englisch
C 1.6 Lable Road Races Regulations (gültig ab 09.08.24), englisch
C 1.7 Race Walking Tour Regulations (gültig ab 08.03.24), englisch
C 1.8 Combined Events Tour Regulations (gültig ab 08.03.24), englisch
C 1.9 Cross Country Tour Regulations (gültig ab 08.03.24), englisch
C 3.3 Eligibility Rules (gültig ab 15.08.22), englisch
C 3.5 Eligibility Regulations Transgender Athletes (gültig ab 31.03.23), englisch
C 3.6 Eligibility Regulations for the Female Classification (gültig ab 31.07.24), englisch
NADA-Code 2021 (gültig ab 01/21)
Standard für Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren I Version 4 (gültig ab 04/23)
Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen I Version 8 (gültig ab 01/23)
Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen I Version 8 (gültig ab 01/23)
Standard für Datenschutz (gültig ab 01/21)
Annex zum Standard für Datenschutz (gültig ab 01/21)
Standard für Dopingprävention (gültig ab 01/21)
Athletenschutzrechte (gültig ab 12/20)