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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter 3/24

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • WHEREABOUTS II. Quartal 2024 für alle Athleten:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • AIU/World Athletics veröffentlicht List of International Competitions 2024
  • Vorsicht vor HHC – Hexahydrocannabinol
  • I Run Clean – Relaunch der E-Learning Plattform der EA
  • NADA-Webseminare „Kortison im Sport“ und „Dried Blood Spot (DBS)-Verfahren“
  • Doping-Prävention – GEMEINSAM GEGEN DOPING „Teacher & School“
  • WADA-Studie Kinderdoping
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr

DLV-Team Anti-Doping

WHEREABOUTS II. Quartal 2024 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP

Mit Ablauf des ersten Quartals 2024 im März steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathlet:innen bevor. Zur Abgabe der Whereabout-Informationen für das II. Quartal 2024 ist aufgrund der abweichenden Abgabefrist der World Athletics/AIU Folgendes dringend zu beachten:

World Athletics International-Registered Testing Pool (WA-IRTP)

Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das II. Quartal 2024 müssen

bis spätestens Freitag, 15. März 2024

in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)

Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das II. Quartal 2024 müssen

bis spätestens Montag, 25. März 2024

in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier.

Für Athlet:innen des WA-IRTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU.

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.

AIU/World Athletics veröffentlicht List of International Competitions 2024

Im Februar hat die Athletics Integrity Unit (AIU) die für das Jahr 2024 gültige Liste der Internationalen Wettkämpfe veröffentlicht. Wir bitten alle aktiven Leichtathletinnen und Leichtathleten um Beachtung dieser wichtigen List of International Competitions.

Als Leichtathlet:in stellen Sie sich möglicherweise die Frage „Warum sollte ich diese Liste beachten? Ich möchte doch nur mit Freunden beim Mustermann-Marathon in Musterhausen starten!"

Wir klären Sie gerne auf:

Internationale Athleten sind nach Definition der World Athletics Anti-Doping Rules, Regel 1.4.4 (b) folgende Athlet:innen:

  1. Mitglieder des World Athletics-Registered Testing Pools (World Athletics-RTP), wie von der AIU auf deren Webseite veröffentlicht;
  2. ein Athlet, der für einen der folgenden Wettkämpfe gemeldet ist oder an einem dieser internationalen Wettkämpfe teilnimmt:
    (i) World Athletics Series Wettkämpfe;         
    (ii) Leichtathletik im Rahmen der Olympischen Spiele;         

    [WA-Kommentar zu Regel 1.4.4(b)(ii): Athleten sind nur dann Internationale Athleten im Sinne dieser Anti-Doping-Rules, wenn sie Bestandteil der endgültigen Meldeliste für die maßgeblichen Olympischen Spiele sind].       
    (iii) andere internationale Wettkämpfe, die von der AIU gemäß der List of International Competitions festgelegt und auf ihrer Website veröffentlicht werden;
  3. ein Athlet, der den Platin- oder Goldstatus gemäß dem World Athletics Label Road Races Program, wie von der Integrity Unit auf ihrer Website veröffentlicht, besitzt.
  4. Bezüglich der Zuständigkeit für das Ergebnismanagement gilt, dass die AIU nicht nur für das Ergebnismanagement von Athleten zuständig ist, die unter Regel 1.4.4(a), (b) oder (c) fallen, sondern auch für das Ergebnismanagement von Athleten oder anderen Personen, wenn der mutmaßliche Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen aus

(i) Dopingkontrollen, die unter der Testing Authority der World Athletics durchgeführt werden,

(ii) einer von Integrity Unit durchgeführten Untersuchung oder

(iii) andere Umstände, in denen World Athletics/Integritiy Unit gemäß Regel 7 für das Ergebnismanagement zuständig ist.

…“.

Die AIU veröffentlicht den jeweils aktuellen International Registered Testing Pool und die oben genannte Liste der internationalen Wettkämpfe 2024 auf ihrer Webseite.

Vorsicht vor HHC – Hexahydrocannabinol

Hexahydrocannabinol, kurz HHC, ist ein künstlich hergestelltes Cannabinoid, das in der chemischen Struktur dem bekannten THC (Tetrahydrocannabinol) ähnelt und seit 2022 auch in Europa kursiert. Fälle von Vergiftungen und Unverträglichkeitsreaktionen bei Kindern und Jugendlichen nahmen einige Länder wie Tschechien, Frankreich und andere zum Anlass, gegen HHC ein Verbot auszusprechen. Der MDR hat dieses Thema aufgegriffen. Bitte lesen bzw. hören Sie in dem MDR-Beitrag, wie derzeit in Deutschland mit dem Thema HHC umgegangen wird.

I Run Clean – Relaunch der E-Learning Plattform der EA

Über den Relaunch der E-Learning Plattform „I Run Clean” informierte der Europäische Leichtathletik-Verband (EA) im Januar dieses Jahres. Neben den technischen Erfordernissen stellt sich EA mit der neuen Plattform auch inhaltlich den wachsenden Herausforderungen der Digitalisierung und bietet damit Athlet:innen, Trainer:innen und Betreuer:innen, Funktionär:innen und Führungskräften in der Leichtathletik eine breite Palette an Bildungsinhalten.

Alle Leserinnen und Lesern, die das EA-Präventionsprogramm „I Run Clean“ noch nicht kennen:

Das EA-E-Learning wurde als interaktives Schulungsprogamm zur Ergänzung und Unterstützung für Anti-Doping-Schulungsprogramme von nationalen Verbänden, NADOs und anderen Organisationen entwickelt und wird zwischenzeitlich in vielen Bereichen der Dopingprävention eingesetzt. Unabhängig vom zwingenden Qualifikationskriterium zur Teilnahme an internationalen Meisterschaften haben Interessierte immer die Möglichkeit, dieses E-Learning, das mit einer Zertifizierung abschließt, zu absolvieren. Scheuen Sie sich also nicht – hier können Sie sich bei „I Run Clean“ einloggen.

NADA-Webseminare „Kortison im Sport“ und „Dried Blood Spot (DBS)-Verfahren“

Auch heute möchten wir auf zwei Webseminare der NADA aufmerksam machen, die mit Sicherheit für einige Leser:innen sowohl interessant als auch relevant sind.

„Kortison im Sport“

Zusätzlich zu den allgemeinen Informationen auf der NADA-Webseite zum Thema Kortison sowie dem NADA-Flyer Kortison im Sport hat die NADA im Januar 2024 zum Webseminar „Kortison im Sport“ eingeladen. Die Aufzeichnung finden Sie hier.

„Dried Blood Spot (DBS)-Verfahren“

Ebenso sehr informativ ist das Webseminar zum Einsatz des Dried Blood Spot (DBS)-Verfahrens, das seit September 2021 im Rahmen von Dopingkontrollen gem. des WADA-Reglements zum Einsatz kommt. Hierbei handelt es sich um eine minimal-invasive Blutabnahme, deren Abnahmeprozess zeitlich wesentlich kürzer und weniger invasiv ist. Da dieses Webseminar Ende Februar 2024 stattfand, haben Sie ebenfalls hier die Möglichkeit, sich die Aufzeichnung dieses Seminars anzuschauen.

Doping-Prävention – GEMEINSAM GEGEN DOPING „Teacher & School“

Alle Lehrkräfte unter Ihnen möchten wir heute über die neue Broschüre der NADA „Teacher & School“ informieren, die als weiteres Präventionstool im Rahmen GEMEINSAM GEGEN DOPING veröffentlicht wurde. Ziel ist es, Lehrkräfte an Schulen zu informieren, zu sensibilisieren und Möglichkeiten zu nutzen, das Thema Doping-Prävention in den Unterricht zu integrieren. Sie finden „Teacher & School“ sowie weitere Unterrichtsmaterialien auf der Webseite GEMEINSAM GEGEN DOPING als Download, haben aber auch dort die Möglichkeit, Printmaterialien zu bestellen. 

WADA-Studie Kinderdoping

Mitte Januar 2024 veröffentlichte die Welt Anti-Doping-Agentur (WADA) die Studie „Operation Refuge“, die der umfassenden Analyse und Untersuchungen zum Thema „Doping von Minderjährigen im Sport“ dient. Die Studie berichtet detailliert über das tiefe Trauma und die Isolation, die minderjährige Athlet:innen nach einem positiven Dopingtest und einer Dopingsanktion erfahren. Der Bericht enthält eine Reihe von Schlussfolgerungen und zeigt wichtige Bereiche für Verbesserungen in diesem Bereich auf. Auch die Medien haben das Thema aufgegriffen, Berichte der Sportschau und von Deutschlandfunk haben wir für Sie eingefügt.

Antrag auf medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions 2024 der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.

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