Doping-Prävention

Was ist Doping?

Der WADA-Code, das Regelwerk der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) gibt weltweit verpflichtend vor, welche Arten und Methoden des Betrugs im Sport als „Doping“ und somit als Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen gelten.

Im Vordergrund steht der Versuch, mit unerlaubten Mitteln oder Methoden die Leistung zu steigern. Welche Mittel, Substanzen oder Methoden dazu zählen, regelt die international gültige WADA-Verbotsliste. Hier ist festgehalten, dass die Einnahme bestimmter Substanzen oder die Anwendung bestimmter Methoden (z. B. Blutdoping) verboten ist. Umgesetzt wird der WADA-Code in Deutschland durch die deutsche Version, dem NADA-Code, kurz NADC.

So kann es beispielsweise gewisse Inhaltsstoffe in Medikamenten geben, die zwar im Falle einer Krankheit zur Wiederherstellung der Gesundheit ihre Berechtigung haben, im Sport aber verboten sind, da sie zu einer Verbesserung der Leistung führen oder durch den Missbrauch die Gesundheit von Athletinnen und Athleten schädigen können. In der Anti-Doping-Arbeit geht es nicht nur um die Fairness und Gleichbehandlung aller Athletinnen und Athleten, sondern ganz besonders auch um den Schutz der Gesundheit der Sportlerin und des Sportlers. Welche Substanzen und Methoden im Einzelnen verboten sind, findet man auf der aktuellen WADA-Verbotsliste.

Aber auch „ungewolltes“ Doping gilt als Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen. So können beispielsweise auch Nahrungsergänzungsmitteln (NEM), die es in Geschäften oder im Internet zu kaufen gibt, verbotene Substanzen enthalten. Um nicht ungewollt in eine Dopingfalle zu geraten, ist daher besondere Vorsicht durch Athletin und Athlet selbst geboten. Zum einen muss diese/r sich vor der Einnahme eines Medikaments oder NEMs stets versichern, dass dieses Präparat keine verbotenen Substanzen beinhaltet. Zum anderen besteht bei der Einnahme von NEM die Gefahr von Verunreinigungen des Präparates durch verbotene Substanzen. Auch deshalb wird empfohlen, die Notwendigkeit der Einnahme von NEM kritisch zu hinterfragen. Im Vordergrund steht dabei immer der im Sport geltende Grundsatz „Strict liability“, der in den geltenden Regelwerken festlegt, dass Athletinnen und Athleten alleine dafür verantwortlich sind, welche dopingrelevanten Substanzen sich in ihrem Körper oder befindet bzw. was in ihren Körper gelangt.


Kein Platz für Doping

Die Bekämpfung des Dopings zum Zweck der Leistungsmanipulation ist für den Deutschen Leichtathletik-Verband oberstes Gebot. Ziel der Präventionsarbeit des DLV ist es, das Dopingproblem bereits in seiner Entstehung zu verhindern. Weil nur eine drogen-, betrugs- und manipulationsfreie Leichtathletik gegenüber Kindern und Jugendlichen verantwortet werden kann, investiert der DLV erhebliche finanzielle und personelle Mittel in Aufklärung und Information. Naturgemäß ist die Aufmerksamkeit auf den leichtathletischen Nachwuchs gerichtet; sie gilt aber auch für alle Alters- und Leistungsklassen, die ungefährdet und fair trainieren und sich in Wettkämpfen messen möchten. Einbezogen ist hierbei auch die Ausbildung von Trainerinnen und Trainern, Betreuenden und Ärztinnen und Ärzten.

Der monatliche Anti-Doping-Newsletter ergänzt die Informations- und Präventionsarbeit des DLV.


Aufklärung

Prävention ist ein wesentliches Element der Anti-Doping-Arbeit. Präventive Maßnahmen und Angebote sind elementar für das übergeordnete Ziel sauberer Leistungen von Athletinnen und Athleten und deren Umfeld. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr zum Thema Doping-Prävention und der Umsetzung innerhalb des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) sowie die Maßnahmen der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA).


Eigenverantwortlichkeit von Athletin und Athlet

Die Einhaltung der Regelwerke wird durch Dopingkontrollen bei Wettkämpfen und im Training überprüft. Wird in den Körperflüssigkeiten einer Athletin oder eines Athleten eine verbotene Substanz nachgewiesen oder stellt sich heraus, dass eine verbotene Methode eingesetzt wurde, muss diese/r sich wegen eines möglichen Dopingverstoßes verantworten. Denn grundsätzlich ist zuallererst die Athletin bzw. der Athlet alleine dafür verantwortlich, welche Substanzen sich im eigenen Körper befinden.

Aber auch die Verweigerung einer Dopingkontrolle, das Verfälschen bzw. versuchte Verfälschen des Dopingkontrollverfahrens, der Besitz von oder das Handeln mit verbotenen Substanzen gelten als Verstoß gegen die Anti-Doping-Regeln und werden mit einem positiven Dopingbefund gleichgesetzt.