Medizinische Ausnahme-Genehmigung

Medizinische Ausnahmegenehmigung – Therapeutic Use Exemption (TUE)

Die Einnahme von Medikamenten oder die Anwendung von Methoden zum Zwecke der Leistungssteigerung sind im Sport verboten. Was verboten ist, steht auf der jeweils aktuellen Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA.

Natürlich kann es vorkommen, dass die Anwendung von verbotenen Substanzen oder Methoden aufgrund von Erkrankung oder Verletzung nicht zu vermeiden ist. Für diesen Fall ist es möglich, einen Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) zu stellen. Die TUE bescheinigt, dass die verbotene Substanz oder Methode aus medizinischen Gründen ausnahmsweise über einen bestimmten Zeitraum angewandt werden darf.

Wo ein TUE-Antrag eingereicht werden muss, hängt in der Leichtathletik zum einen von den Richtlinien der NADA, zum anderen aber auch von den Vorgaben von World Athletics und für Masterathletinnen und -Athleten denen der WMA ab. Einen Überblick zum Verfahren der Beantragung einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung geben die NADA-TUE-Checkliste „TUE-Antragsverfahren in Abhängigkeit vom Testpool“, das Medizinische Infoblatt der NADA sowie die „DLV-Informationen zur Medizinischen Ausnahmegenehmigung“.

Einzelheiten sind in der „Definition Internationaler – Nationaler Athlet“ nachzulesen. Zu beachten ist die World Athletics/AIU List of International Competitions.