Das Anti-Doping-Gesetz für Deutschland ist am Mittwoch von der Bundesregierung vorgestellt worden. Das sind die wesentlichen Inhalte:
Zweck des Gesetzes
Das Gesetz dient der Bekämpfung des Einsatzes von Dopingmitteln und -methoden, um die Gesundheit der Sportler zu schützen, die Fairness und Chancengleichheit bei Wettbewerben zu sichern und zur Erhaltung der Integrität des Sports beizutragen.
Selbstdoping
Bisher konnten dopende Spitzenathleten gesetzlich nicht belangt werden. Das neue Gesetz verbietet Sportlern die Einnahme von Dopingmitteln, sofern die Anwendung in der Absicht erfolgt, sich damit einen Vorteil in einem sportlichen Wettbewerb zu verschaffen. Das Verbot erfasst damit erstmals das unlautere Verhalten dopender Athleten selbst in einem speziellen Tatbestand.
Besitzstrafbarkeit
Eingeführt wird eine Strafbarkeit bei Erwerb und Besitz von Dopingmitteln auch bei geringen Mengen, sofern mit diesen Selbstdoping beabsichtigt ist.
Strafen
Dopingsünder müssen zukünftig mit Gefängnis- oder Geldstrafen rechnen. Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wird bestraft, wer ein Dopingmittel bei sich anwendet oder anwenden lässt, es herstellt, mit ihm handelt oder es verschreibt. Bis zu zehn Jahre Haft drohen, wenn jemand die Gesundheit einer «großen Zahl von Menschen» gefährdet oder einen Menschen durch solche Mittel der Gefahr des Todes oder schwerer Körperschäden aussetzt.
Schiedsgerichtsbarkeit
Schiedsgerichtsvereinbarungen können zwischen Verbänden und Athleten getroffen werden. Die Klarstellung dient dazu, die Zweifel an der Wirksamkeit von Schiedsgerichtsvereinbarungen auszuräumen. Das Dopingkontrollsystem und die Sanktionsmöglichkeiten der Verbände bei Verstößen bleiben unangetastet.
NADA
Gerichte und Staatsanwaltschaften werden ermächtigt, der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) personenbezogene Daten aus Strafverfahren von Amts wegen zu übermitteln. Die NADA ist zudem berechtigt, personenbezogene Daten für die Durchführung der Doping-Kontrollen zu erheben und zu erarbeiten.
Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa)